Gemäss unseren Statuten kennen wir folgende Organe
Delegiertenversammlung
Athletenvertretung
Vorstand
Schiedsgericht
Revisor
Delegiertenversammlung (DV)
An der jährlichen DV soll jedes Mitglied vom Verband zwei Delegierte senden, die über die statuarischen und ordentlichen Anträge entscheiden. Zudem werden Anträge von Mitgliedern behandelt und darüber entschieden.
Athletenvertretung
Die Ansichten und Meinungen der Athleten vertreten und sicherstellen, dass ihre Stimme innerhalb der Swiss Disc Golf Association (SDA), des Fachverbandes für Disc Golf von Swiss Disc Sports (SDS), gehört wird. Hat ein Antragsrecht an der Delegiertenversammlung und kann an den Vorstands-Meetings partizipieren.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Mitgliedern. Mit Ausnahme des Präsidenten konstituiert sich der Vorstand selbst. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt 1 Jahr. Sie sind beliebig wieder wählbar. Der Vorstand tagt periodisch meistens monatlich und behandelt das Tagesgeschäft sowie Anträge aus den Ressorts.
Schiedsgericht
Das Schiedsgericht wird nur im Falle einer Notwendigkeit einberufen, im Sinne einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung.
Revisor
Der Revisor wird von der Delegiertenversammlung gewählt. Er prüft die Jahresrechnung des Kassiers und erstattet der Delegiertenversammlung Bericht und Antrag hierzu. Die Amtsdauer des Revisors beträgt 1 Jahr. Er kann beliebig wieder gewählt werden.